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US-Gericht kippt Trumps Zölle

  • Writer: Ritschy Dobetsberger
    Ritschy Dobetsberger
  • Sep 2
  • 2 min read

Ein Bundesberufungsgericht in Washington fällte ein klares Urteil: Donald Trumps umfassende globale Zölle gingen zu weit und überschritten die Befugnisse des Präsidenten. Diese Zölle waren zusätzliche Abgaben auf importierte Waren – von Stahl und Aluminium bis hin zu Elektronik und Konsumgütern – und sollten US-Industrien schützen sowie ausländische Konkurrenten unter Druck setzen. 


Das Urteil erschütterte die politische und wirtschaftliche Landschaft, doch die Zölle selbst blieben vorerst bestehen. Mit der Aussetzung der Entscheidung bis Mitte Oktober 2025 befinden sich Unternehmen, Investoren und Politiker weiterhin im Ungewissen. 


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An den Märkten herrschte Nervosität: Einige fürchten neue Turbulenzen, andere hoffen auf Entlastung bei der Inflation. Nun richtet sich der Blick auf den Obersten Gerichtshof der USA, der den Fall nach Ablauf der Frist verhandeln soll – ein entscheidender Moment, der darüber entscheidet, ob die Zölle fallen oder weiterhin den Welthandel prägen. 





Offenlegung & Interessenskonflikt gemäß § 34b WpHG (Deutschland) und § 48f BörseG (Österreich) 


Machen Sie sich Ihre eigene Meinung und entscheiden Sie selbst! 

Nutzen Sie aktuelle Informationen und Entwicklungen, um fundierte Anlageentscheidungen zu treffen. Wenn Sie nach innovativen Investitionsmöglichkeiten suchen, werfen Sie gerne einen Blick auf die UMBRELLA-Strategie bei FICON


Die von Ritschy Dobetsberger betreuten Wikifolio-Musterdepots, der Publikumsfonds „MUMAK Innovation“, der Alternative Investmentfonds (AIF) „Aktivid Select“ sowie die FICON Vermögensverwaltung profitieren von Research-Leistungen der RiDoCon / MUMAK-Consulting, welche dieses Research in Auftrag geben und finanzieren. Infolgedessen kann es zu Überschneidungen zwischen den analysierten Finanzinstrumenten und den tatsächlichen Positionen in diesen Strategien oder Produkten kommen. 


Zudem ist davon auszugehen, dass der Autor direkt oder indirekt Positionen in den jeweils erwähnten oder analysierten Finanzinstrumenten hält. Eine Umsetzung der dargestellten Investmentideen – insbesondere im Rahmen der UMBRELLA-Handelsstrategie – kann somit zu eigenen wirtschaftlichen Vorteilen führen. Es besteht daher ein Interessenskonflikt im Sinne von § 34b WpHG bzw. § 48f BörseG, auf den hiermit ausdrücklich hingewiesen wird. 


Keine Anlageberatung / Keine Empfehlung (§ 85 WpHG, § 3 KMG, § 4 Abs. 3 Z 2 WAG) 


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